Hygienekonzept

Hygienekonzept

Informationsblatt der SG Kaub 1861 e.V. für den Hallensport

 

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Teilnehmer an unseren Hallensportkursen,

 

im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie sind wir als Verein dazu verpflichtet, bei Wiederaufnahme des Hallensports und Nutzung der Bürgerhalle in Kaub ein entsprechendes Hygienekonzept für den Schutz unserer Vereinsmitglieder und der weiteren Teilnehmer an unseren Hallensportkursen zu entwickeln.

Die folgenden Regelungen (aufgeführt unter „Hygienekonzept der SG Kaub für die sportliche Nutzung des Bürgerhalle in Kaub“) sind daher für alle Teilnehmer bindend und müssen bei Teilnahme an unseren Sportkursen beachtet werden. Eine Zuwiderhandlung gegen die Hygienevorschriften kann mit einem zeitweiligen Ausschluss vom jeweiligen Kurs durch den Übungsleiter belegt werden.

Wir hoffen daher, auch in Eurem Eigeninteresse, auf eine entsprechende Einhaltung der Hygieneregeln, um eine Gesundheitsgefährdung aller Teilnehmer bestmöglich ausschließen zu können.

Bleibt gesund und behaltet trotz aller bestehenden Einschränkungen Spaß am Sport und der Bewegung!

Euer Vorstand der SG Kaub!

  1. V. Lars Ochs
  2. Vorsitzender

 

 

Hygienekonzept der SG Kaub

für die sportliche Nutzung der Bürgerhalle in Kaub

  1. Sollte sich ein Teilnehmer vor der Übungsstunde krank fühlen (Husten, Schnupfen, Fieber usw.) wird er darum gebeten zu Hause zu bleiben. Sollte der Übungsleiter feststellen, dass sich ein Teilnehmer trotz Krankheit zur Übungsstunde gekommen ist, wird er diesen unverzüglich nach Hause schicken, um die Gesundheit der anderen Teilnehmer nicht zu gefährden.
  2. Alle Teilnehmer müssen sich vor Betreten der Halle die Hände desinfizieren. Die SG Kaub wird Desinfektionsmittel sowie Papierhandtücher am Halleneingang hierfür zur Verfügung stellen.
  3. Jeder Teilnehmer wird vor Beginn der Übungsstunde namentlich mit Adresse durch den Übungsleiter erfasst.
  4. Das Mitführen einer Mundschutzmaske ist verpflichtend. Diese darf erst in der Halle abgesetzt werden, wenn der Teilnehmer seinen Übungsplatz erreicht hat.
  5. Aufgrund der Hallengröße dürfen die Kurse aus max. 15-18 Personen bestehen, da für jeden Teilnehmer ein Übungsradius von 10 Quadratmetern vorhanden sein muss und der Mindestabstand von 1,50 Meter gewährleistet sein muss.
  6. Der Eingang für die Teilnahme an den Hallensportkursen wird wie bisher über den Schulhof erfolgen. Hierbei sind die Abstandsregeln von 1,50 Meter zu beachten und größere Menschenansammlungen zu vermeiden.
  7. In den Gängen des Bürgerhauses sind generell ebenfalls Menschenansammlungen zu vermeiden und die Abstandsregeln von 1,50 Metern einzuhalten.
  8. Die Umkleidekabinen sind grundsätzlich nicht zu benutzen. Falls es jedoch nicht anders möglich ist, dürfen die Kabinen immer höchstens von einer Person genutzt werden.
  9. Toiletten dürfen ebenfalls immer nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden. Nach und vor dem Toilettengang sind die Hände mittels Flüssigseife gründlich zu reinigen. Sollte ein Teilnehmer während der Übungsstunde zur Toilette müssen, so ist zunächst der Mundschutz anzulegen, bevor er seinen Übungsplatz verlässt und an den weiteren Teilnehmern vorbeigeht.
  10. Nach jeder Übungsstunde sind die Türgriffe durch den Übungsleiter oder einen Teilnehmer mit Desinfektionsmittel oder mindestens einem alkoholischen Reinigungsmittel zu säubern. Die SG Kaub wird die Reinigungsmittel sowie Papierhandtücher hierfür zur Verfügung stellen.
  11. Falls Sportgeräte der SG Kaub für die einzelnen Kurse genutzt werden, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die von ihm benutzten Geräte im Anschluss an die Kursstunde mit Desinfektionsmittel oder mindestens einem alkoholischen Reinigungsmittel zu säubern. Die SG Kaub wird die Reinigungsmittel sowie Papierhandtücher hierfür zur Verfügung stellen.
  12. Während des Übungsbetriebs ist eine ausreichende Belüftung der Halle sicher zu stellen, entweder durch öffnen der Oberlichter oder falls dies nicht möglich sein sollte, durch öffnen der Hallentüren.
  13. Nach Beendigung der Übungsstunde sind die Schutzmasken wieder anzulegen. Nach Desinfektion der benutzten Sportgeräte sollen die Teilnehmer unverzüglich die Halle über die Hallentüre zur Schulstraße hin (mit „Ausgang“ gekennzeichnete Türe) verlassen. Auch hier bitten wir Menschenansammlungen nach der Übungsstunde vor dem Ausgang zu vermeiden und den entsprechenden Mindestabstand einzuhalten.

 

Zur Info: Seit dem 24. Juni 2020 sind in Rheinland-Pfalz auch wieder Kontaktsportarten bis max. 10 Personen erlaubt. Hier gelten die oben aufgeführten Regelungen bezüglich des Mindestabstand nicht!!!

Für alle anderen Kurse mit mehr als 10 Personen gelten die oben aufgeführten Regelungen in vollem Umfang.

Sollten weitere Lockerungen erfolgen, können diese durch die Übungsleiter den einzelnen Teilnehmern mitgeteilt werden.

Weitere allgemeine Informationen zu den Hygienevorschriften und Regelungen für den Sport im Innenbereich können auch jederzeit über die Homepage des Deutschen Turner-Bund (www.dtb.de) oder über die Homepage des Turnverband Mittelrhein (www.tvm.org) abgerufen werden.